Bayern verlängert Ausgangsbeschränkungen – das sind die Strafen

München (Bayern, 30. März 2020) – Die Ausgangsbeschränkungen werden in Bayern mindestens bis zum 19. April 2020 verlängert, hat Ministerpräsident Markus Söder heute Mittag auf einer Pressekonferenz bekanntgegeben. Damit gilt folgende Allgemeinverfügung weiterhin: 1. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer

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Ausgangssperre in Tirol: „Das Verlassen des eigenen Wohnsitzes ist verboten.“

Innsbruck (Tirol, 20. März 2020) – Knallhart: Im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie ist das öffentliche Leben in ganz Tirol per Verordnung eingestellt. Ein entsprechender Gesetzestext hat jetzt Landeshauptmann Günther Platter unterschrieben. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen. Und für das Paznauntal, St. Anton und Sölden gelten noch härtere Regelungen (siehe unten). Der Gesetzestext im Original und alle Fragen und Antworten (siehe

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