Ausgangssperre in Tirol: „Das Verlassen des eigenen Wohnsitzes ist verboten.“

Innsbruck (Tirol, 20. März 2020) – Knallhart: Im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie ist das öffentliche Leben in ganz Tirol per Verordnung eingestellt. Ein entsprechender Gesetzestext hat jetzt Landeshauptmann Günther Platter unterschrieben. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen. Und für das Paznauntal, St. Anton und Sölden gelten noch härtere Regelungen (siehe unten). Der Gesetzestext im Original und alle Fragen und Antworten (siehe

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