Bayern verlängert Ausgangsbeschränkungen – das sind die Strafen

München (Bayern, 30. März 2020) – Die Ausgangsbeschränkungen werden in Bayern mindestens bis zum 19. April 2020 verlängert, hat Ministerpräsident Markus Söder heute Mittag auf einer Pressekonferenz bekanntgegeben. Damit gilt folgende Allgemeinverfügung weiterhin: 1. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer

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Bayern: Schulverbot für Rückkehrer aus Südtirol

München (7. März 2020, Update 8. März 2020) – Für alle Kinder an Bayerns Schulen und Kindertagesstätten gilt ab sofort eine Coronavirus-Allgemeinverfügung, die das Bayerische Gesundheitsministerium am heutigen Samstag erlassen hat. Demnach dürfen Schüler und Kindergartenkinder nach ihrer Rückkehr aus einem Coronavirus-Risikogebiet für 14 Tage nicht in die Schule oder in den Kindergarten gehen. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen. (Achtung:

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