Lockdown light: Das gilt jetzt in Bayern
München (Bayern, 1. November 2020) – Ab Montag, 2. November 2020, gelten in Deutschland bundeseinheitliche Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die bayerische Staatsregierung hat bereits erklärt, den sogenannten Lockdown light umgehend in Landesrecht umzusetzen. Die neuen Regeln sollen zunächst bis zum 30. November 2020 gelten. Wichtigeste Änderung zum Lockdown im Frühjahr: Die Schulen und Universitäten sollen zunächst nicht geschlossen werden.
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