Trotz Corona und Reisewarnung: So können Deutsche trotzdem Urlaub in den Alpen machen
München (Bayern, 25.10.2020) – Fast der Alpenraum ist vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuft worden. Dies bedeutet für Urlauber aus Deutschland, dass sie sich nach ihrer Rückkehr auf Corona testen lassen müssen und selbst nach einem negativen Testergebnis grundsätzlich mindestens eine 5tägige Quarantäne einzuhalten haben.
Diese aktuellen Reisewarnungen gelten derzeit (Stand: 25. Oktober 2020) landesweit für die Schweiz, Liechtenstein und Frankreich sowie für die italienischen Alpen-Regionen Südtirol, Piemont, Lombardei, Aostatal, Venetien und Friaul-Julisch Venetien sowie in Österreich für die Bundesländer Tirol, Vorarlberg, Wien, Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland und Steiermark.
ALPENmag listet auf, welche Möglichkeiten es derzeit dennoch gibt, Urlaub in den Alpen zu machen.
Möglichkeit 1: Urlaub in Bayern. Das Allgäu und Oberbayern können weiterhin besucht werden. Einzige Ausnahme: Der Landkreis Berchtesgaden, wo mindestens bis zum 2. November ein Lockdown inklusive eines Beherbergungsverbotes für Urlauber gilt.
Möglichkeit 2: Kärnten, das Kleinwalsertal in Vorarlberg mit der Gemeinde Mittelberg sowie in Tirol die Gemeinde Jungholz (Tannheimer Tal) werden derzeit (Stand 25. Oktober 2020) vom Robert Koch-Institut nicht als Risikogebiete eingestuft. Die Durchreise nach Kärnten von Deutschland aus ist möglich und löst keine Quarantänepflicht aus. Die Gemeinden Jungholz und Mittelberg sind als Enklaven nur von Deutschland aus erreichbar.
Möglichkeit 3: Kurzurlaub nach der 24-, 48- bzw. 72-Stunden-Regelung.
Bürger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, so regelt es die Landesverordnung, können bis zu 48 Stunden in ein Risikogebiet reisen und müssen dann nach ihrer Rückkehr nicht in Quarantäne und sich auch nicht auf Corona testen lassen. Bürger aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben sogar 72 Stunden Zeit.
Für Bürger aus Bayern wurden die Kurzurlaubs-Regelung dagegen verschärft. Seit Montag, 9. November 2020, dürfen sie nicht mehr wie bisher 48 Stunden, sondern nur noch 24 Stunden in ein Risikogebiet wie Österreich reisen. Außerdem gilt für Bayern die Einschränkung, dass sie nicht an „einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung“ teilgenommen haben.
Aufgrund der aktuellen Landesverordnung können also Touristen aus Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland weiterhin einen Kurzurlaub auch in den nicht-deutschen Alpengebieten machen.
Wer länger als ein Wochenende bleiben und sich nach den Buchstaben des Gesetzes verhalten will, sollte alle jeweils rechtzeitig nach Deutschland ausreisen, dort beispielsweise Essen gehen und die Quittung aufbewahren.
Auch wenn derzeit kaum Grenzkontrollen stattfinden, ist es nicht zu empfehlen, die Vorschriften zu missachten und auf eigene Faust länger im Risikogebiet zu bleiben. Nach § 73 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes drohen Geldbußen bis zu 25.000 Euro.