Südtirol: Skifahren nur noch mit Haftpflichtversicherung

Bozen (Südtirol, 04.01.2022) – Das kann teuer werden: Seit 1. Januar 2022 müssen Wintersportler in Südtirol und dem Rest Italiens eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bevor sie auf die Piste gehen. Diese Regelung gilt auch für Touristen. Bei Verstößen drohen saftige Geldbußen.

„Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs ist, muss sowohl mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen, als auch mit einem möglichen Entzug des Skipasses“, warnt der ADAC und empfiehlt Nicht-Versicherten,  vor Ort gemeinsam mit dem Skipass eine entsprechende Tages-Police abzuschließen.

Für die meisten Touristen aus Deutschland wäre eine Tages-Police aber eine zusätzliche und in der Regel unnötige Ausgabe. Laut Statista hat mit 56,15 Millionen Bürgern über 14 Jahren die überwiegende Mehrheit der Deutschen bereits eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Auf Anfrage von ALPENmag rät deshalb die HUK als ein Anbieter von privaten Haftpflichtversicherungen, rechtzeitig vor der Abreise eine entsprechende Bestätigung zu beantragen, auf der gegebenenfalls auch alle mitversicherten Familienmitglieder aufgeführt sind.

Mit dem neuen Jahr wurden in Südtirol und dem restlichen Italien noch weitere Regelungen für Wintersportler verschärft. So müssen alkoholisierte Skifahrer auf Italiens Pisten mit hohen Geldbußen rechnen, die ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille zwischen 250 und 1000 Euro betragen können. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt sogar als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden. 

Haftpflicht, Alkohol, Helm: Auf Südtirols Pisten gelten seit 1. Januar schärfere Regeln. Foto: IDM Südtirol-Alto Adige/Alex Filz

Helmpflicht für Minderjährige ausgeweitet

Um das Verletzungsrisiko auf der Piste zu reduzieren, gilt in Südtirol und Italien auch eine erweiterte Helmpflicht. Die Regel zum Tragen eines geeigneten Kopfschutzes richtete sich bisher nur an Kinder bis 14 Jahre, nun gilt sie für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis 18 Jahre. Außerdem muss der Helm CE-zertifiziert sein.