Lockdown in Südtirol: Auch viele Betriebe müssen schließen

Bozen (Südtirol, 15. November 2020) – In Südtirol werden die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie noch einmal verstärkt. So werden die Schulen geschlossen, und ab diesem Wochenende müssen auch viele Unternehmen ihren Betrieb einstellen bzw starke Einschränkungen in Kauf nehmen. Der Lockdown gilt zunächst bis einschließlich 29. November 2020. Allein am Sonntag, 15. November 2020, waren in Italien 33.979 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Die ursprünglich geplante Lockdown-Verordnung hätte sogar die gesamte Wirtschaft in Südtirol zum Erliegen gebracht. Nach massiven Protesten der Unternehmer wurde dieser komplette Shutdown in letzter Sekunde abgewendet. In der jetzt gültigen entschärften Verordnung wurden deshalb auch Ausnahmen geregelt. So heißt es in der neuen Corona-Verordnung:

„Alle wirtschaftlichen Tätigkeiten sind ausgesetzt, ausgenommen:

  • Tätigkeiten, die Lebensmittel und Grundbedarfsgüter verkaufen;
  • als wesentlich eingestufte gewerbliche Tätigkeiten;
  • Tätigkeiten, deren Unterbrechung die Wiederaufnahme der Produktion oder die Lieferung von Produkten, die für systemerhaltende Lieferketten notwendig sind, beeinträchtigen würde. Solche Tätigkeiten können aufgrund begründeter Meldung an den Landeshauptmann ohne Unterbrechung fortgeführt werden, bis zur allfälligen Aussetzung;
  • weitere angeführten Tätigkeiten.

Allerdings gelten auch für Unternehmen, die unter diese Ausnahmeregelung fallen, dennoch massive Einschränkungen. So heißt es in der Verordnung: Alle Tätigkeiten haben ohne Kundenkontakt stattzufinden. Es gilt die Regel 1:10 (ein Arbeiter auf 10 Quadratmetern), und die ganze Belegschaft muss „verpflichtend“ am Corona-Massentest teilnehmen. „Lehnt ein Unternehmen ab, muss es die Tätigkeit einstellen. Lehnt ein Mitarbeiter ab, ist dieser zu suspendieren“, droht Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Von Freitag, 20. November 2020, bis Sonntag, 22. November 2020 werden in Südtirol flächendeckend ca. 350.000 Antigen-Schnelltests durchgeführt.

Gewerbliche Tätigkeiten in Betriebsstätten dürfen ausschließlich zur Fertigstellung von bereits bestellten Produkten, ohne Kundenkontakt und unter Einhaltung der verschärften Sicherheitsmaßnahmen weiterhin ausgeübt werden.

Bis auf dringende Ausnahmen werden auch alle Baustellen geschlossen.

Bereits mit Wirkung vom 9. November 2020 hatte Südtirol harte Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie ergriffen (ALPENmag berichtete), die weiterhin gelten. Die wichtigste Einschränkung trifft alle Bewohner Südtirols: Die eigene Wohnung darf nur noch verlassen werden, um zur Arbeit oder zum Arzt zu fahren bzw. aus einem anderen trifftigen Grund. Wichtig: Entsprechende Dokumente, vor allem die sogenannte Eigenerklärung, sind dabei mitzuführen. (Formulare gibt es hier: http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus-downloads-dokumente-zum-herunterladen.asp ) Bei Verstößen drohen hohe Strafen.

Wie in vielen anderen Regionen sind auch in Südtirol alle Restaurants und Bars geschlossen. Bis 22 Uhr ist nur noch ein Außer-Haus-Verkauf erlaubt. Geschlossen bleiben auch die meisten Geschäfte. Ausnahmen gibt es unter anderem für Lebensmittelläden, Drogerien und Apotheken. Geschlossen sind außerdem sämtliche Freizeit- und Kultureinrichtungen. So sind alle Formen von öffentlichen oder privaten Events und Veranstaltungen sportlicher, kultureller, gesellschaftlicher Natur, bei denen mehrere Menschen zusammenkommen, untersagt. Musik, Chor- und Theaterproben (ausgenommen Profitheater und -orchester) dürfen nicht stattfinden. Sitzungen und Versammlungen sollen, wo immer das möglich ist,  als Videokonferenzen stattfinden.

Seit Sonntag, 8. November 2020, sind nach den anderen Skigebieten in Italien auch die Skigebiete in Südtirol für Freizeit-Skifahrer tabu. Erlaubt ist nur noch das Training von Mannschaften, deren Athleten an internationalen oder nationalen Wettbewerben teilnehmen. Diese Mannschaften dürfen anreisen und auch in Hotels übernachten.