Corona-Alarm: Wer im Zillertal war, soll sich melden

Schwaz/Innsbruck (Tirol, 22. März 2020) – Ansteckungsgefahr Après-Ski: Nach Ischgl und dem Paznauntal, St. Anton am Arlberg und Sölden ruft jetzt auch das Zillertal den Coronavirus-Alarm aus. Personen, die sich möglicherweise beim Après-Ski angesteckt haben, sollen sich melden.

Im Zillertal sind aktuell 32 positive Coronavirus-Testungen bekannt. Viele davon weisen einen Zusammenhang mit Gastronomie- sowie Beherbergungsbetrieben auf, meldet die Tiroler Landesregierung. Allen Fällen sei man nach Bekanntwerden seitens der Gesundheitsbehörden sofort nachgegangen. Während bei den betroffenen Beherbergungsbetrieben im Tal eine Nachverfolgung von möglichen Kontaktpersonen aufgrund vorhandener Mitarbeiter- und Gästelisten verlässlich möglich sei, sei dies bei Barbetrieben und Après-Ski-Lokalen nicht der Fall. Im Zuge der Nachverfolgungen und Kontaktpersonenermittlungen sowie auch der Rückmeldungen aus der Bevölkerung habe man eine weitere Person – eine deutsche Staatsbürgerin – ausgemacht, die in einer Bar im Zillertal gearbeitet habe und nach ihrer Rückkehr in Deutschland positiv getestet worden sei. 

„Wir tun alles, um die Kontaktpersonen und Zusammenhänge bestmöglich aufzuklären. Wir treten auch mit allen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verbindung, die in touristischen Betrieben gearbeitet haben und mittlerweile bereits wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind – auch wenn die Situation sehr komplex ist“, informiert Bezirkshauptmann Michael Brandl

Die Gesundheitsbehörden rufen deshalb alle Personen, die sich in der Woche vom 8. bis 15. März in Bars und Après-Ski-Lokalen im Zillertal aufgehalten haben, dazu auf, besonders auf ihren Gesundheitszustand zu achten und bei Symptomen die Gesundheitsberatung zu kontaktieren. In Österreich ist dies unter der Telefonnummer 1450 möglich. In Bayern ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. Wichtig: Die Gesundheitsbehörden fordern dringend dazu auf, nicht persönlich eine Praxis oder Notaufnahme aufzusuchen, sondern immer erst telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Betroffene Gäste sollen sich bei der Gesundheitsbehörde melden

Der Zeitraum wurde auf Basis der medizinischen Einschätzung der Gesundheitsbehörden gewählt, da exakt in diesem Zeitraum eine Ansteckung mit dem Coronavirus nicht ausgeschlossen werden kann. Dies gilt derzeit im Speziellen für Personen, die sich im genannten Zeitraum in folgenden Bars und Betrieben aufgehalten haben: 

Mayrhofen: 

• „Brück’n Stadl“ 

• „Scotland Yard Pub“ 

• Hotel Strass – „Arena Club“ 

• Restaurant „Steakhouse“ 

• Cafe/Bar „Happy End“ 

Gerlos: 

• Après-Ski „Skihütte“ 

• „Seppi’s Gerlos“ 

Zell am Ziller: 

• „Zellerstuben“ – „Hili Bar“ 

Aschau-Kaltenbach: 

• Bergrestaurant „Marendalm“ 

Zudem waren in den angeführten Gemeinden Mayrhofen und Gerlos MitarbeiterInnen von drei Beherbergungsbetrieben, nämlich dem Hotel „Mannlicher“ (Mayrhofen), dem Hotel „Gaspingerhof“ (Gerlos) sowie der Pension „Milchbar“ (Gerlos) betroffen. Diese Betriebe haben von sich aus umgehend sämtliche Gäste sowie MitarbeiterInnen entsprechend den Vorgaben der Gesundheitsbehörden informiert. Hier ist eine weitere Rückmeldung nicht mehr erforderlich. 

Hotline der BH Schwaz

Darüber hinaus hat die Bezirkshauptmannschaft Schwaz auch eine eigene Hotline eingerichtet, die allen Personen, die dazu noch Fragen haben oder auch verunsichert sind, zur Verfügung steht. Die Hotline ist unter (0043) 5242 69 31 58 80 zu erreichen. 

Nichtmelden ist strafbar

Die Gesundheitsbehörden weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es u.a. auch für Inhaber von Gast- und Schankbetrieben bei meldepflichtigen Erkrankungen, zu denen auch das Coronavirus zählt, eine gesetzliche Verpflichtung gibt, Erkrankungen zu melden. In den letzten Tagen konnten gewisse Zusammenhänge seitens der Gesundheitsbehörden erst nach Rückmeldungen aus der Bevölkerung und nach darauffolgend nochmaligem Nachgehen der Gesundheitsbehörden aufgeklärt werden. Auch die ausländischen Gesundheitsbehörden haben den Tiroler Behörden keine Meldungen erstattet. Das Land Tirol weist ausdrücklich darauf hin, dass Lokalbesitzer bei Nichtanzeige einer meldepflichtigen Krankheit eine Anzeige nach dem Epidemiegesetz und in diesem Zusammenhang eine Geldstrafe bis zu 2.810 Euro oder im Falle der Uneinbringlichkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen droht.