Bayerischer Skiverband verklagt Gesundheitsministerium
Planegg (Oberbayern, 16.03.2021) – Das wegen der Corona-Pandemie verhängte Ski-Verbot in Bayern wird ein Fall für die Gerichte. Der Bayerische Skiverband hat jetzt gegen das Bayerische Gesundheitsministerium Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.
Eigentlich, so sieht es der dritte Öffnungsschritt in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vor, ist seit Montag, 08.03.2021, kontaktfreier Sport auf Sportstätten unter freiem Himmel auch in Gruppen erlaubt. Doch beim Wintersport macht das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine Ausnahme und hat angeordnet, Skilifte auch für den Trainingsbetrieb Ski Alpin für Kinder und Jugendliche zu schließen.
„Das Staatsministerium stellt die durch Vereine organisierte Sportausübung in Kleingruppen mit der Nutzung der Skilifte als Freizeitanlage gleich. Das ist in unseren Augen falsch“, erklärt BSV-Präsident Herbert John. Da nur Kinder und Jugendliche trainieren dürfen, die im Besitz eines aktiven Startpasses des Bayerischen Skiverbandes (BSV) sind, ist die touristische Nutzung von Skiliften ausgeschlossen.
Der BSV reagiert mit großem Unverständnis auf die Entscheidung und damit auf eine massive Ungleichbehandlung der Sportarten des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Deshalb reicht der BSV Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein.
„Nach unserer Auffassung ist der vereinsbasierte Trainingsbetrieb von Kindern und Jugendlichen in der Sportart Ski Alpin mit allen anderen kontaktfreien Freiluftsportarten gleichzusetzen und muss daher stattfinden dürfen“, ergänzt BSV-Geschäftsführer Wolfgang Weißmüller. „Die sieben in Bayern laufenden Skilifte werden ausschließlich für den Trainingsbetrieb der Bundes- und Landeskader und für Startpassinhaber genutzt.“
Sollte der Verwaltungsgerichtshof dem Antrag folgen, kann unter Beachtung der erforderlichen und vom BSV ausgearbeiteten Hygienemaßnahmen und Schutzkonzepte wieder der Trainingsbetrieb in Kleingruppen für die Startpassinhaber stattfinden. „Wir appellieren nachdrücklich an die Bayerische Staatsregierung und an die entsprechenden Ministerien, eine Gleichbehandlung in der bayerischen Sportlandschaft zu fördern und die Ungleichbehandlung in zukünftigen Verordnungen zu unterbinden“, betont John.
Für den Bayerischen Skiverband, seine Regionalverbände und die bayerischen Ski- und Snowboardvereine habe die Gesundheit aller Sportlerinnen und Sportler sowie der haupt- und ehrenamtlich ins Sportgeschehen eingebundenen Personen absolute Priorität. Nach nun viereinhalb Monaten im Vereinssport-Lockdown müsse den Kindern und Jugendlichen aber eine vernünftige Perspektive aufgezeigt werden.