Schweiz verbietet alle Großveranstaltungen -Basler Fasnacht und Genfer Autosalon abgesagt

Abgesagt: Die weltberühmte Basler Fasnacht sollte am Montag nach Aschermittwoch um Punkt 4 Uhr morgens beginnen und drei Tage dauern. Foto: Basel Tourismus

Bern – Der Bundesrat hat alle Großveranstaltungen in der Schweiz bis mindestens 15. März 2020 verboten. Abgesagt werden damit unter anderem die weltberühmte Basler Fasnacht und der Genfer Autosalon. In der Schweiz sind bisher zehn bestätigte Erkrankungsfälle des Virus bekannt. Betroffen sind auch Sportveranstaltungen und Konzerte.

Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.

Sollte sich die Situation noch weiter verschärfen, könnten auch Städte oder Gebiete abgeriegelt werden, so das Bundesamt für Gesundheit (BAG). 

Überblick der abgesagten Großveranstaltungen

  • Basler Fasnacht (2. bis 5. März 2020)
  • Autosalon Genf (5. bis 15. März 2020)
  • Bärner Fasnacht (27. Februar 2020)
  • Swiss Music Awards (28. Februar 2020)
  • Reusslauf Bremgarten AG (29. Februar 2020)
  • Züri-Carneval (28. Februar 2020)
  • Fasnachtsumzug Glarus (1. März 2020)
  • Survival Run Thun (1. März 2020)
  • Skimarathon Engadin (8. März 2020)
  • Alle Fussballspiele der Super League bis 15. März
  • BaselWorld (30. April – 6. Mai)

Alle Hockey-Spiele finden am Wochenende ohne Zuschauer statt.

Pressemitteilung des Bundesrates

Coronavirus: Bundesrat verbietet grosse Veranstaltungen

Bern, 28.02.2020 – Der Bundesrat hat sich heute, 28. Februar 2020, zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen. Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus, stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen werden verboten. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März.

Der Schutz der Bevölkerung hat für den Bundesrat oberste Priorität. Er reagiert auf die jüngste Entwicklung der Coronavirus-Epidemie und stuft die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Dies ermöglicht dem Bundesrat, in Absprache mit den Kantonen selber Massnahmen anzuordnen, die normalerweise in der Zuständigkeit der Kantone liegen.

Der Bundesrat verbietet öffentliche und private Veranstaltungen in der Schweiz, an der sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten. Dieses Veranstaltungsverbot gilt ab sofort bis mindestens bis zum 15. März. Für den Vollzug und die Kontrolle sind die Kantone zuständig. 

Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Massnahme weitreichende Auswirkungen für die Bevölkerung der Schweiz hat. Sie verspricht aber einen wirksamen Schutz für die Menschen im Land und für die öffentliche Gesundheit. Durch die Massnahme soll die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eingedämmt werden.