Deutschland erlässt weltweite Reisewarnung

Berlin – Nach Österreich hat jetzt auch Deutschland eine weltweite Reisewarnung ausgelöst. Alle deutschen Staatsbürger werden damit ausgefordert, nicht mehr ins Ausland zu reisen bzw. nach Deutschland zurückzukehren. Außerdem hat das Auswärtige Amt eine Rückholaktion gestartet, um gestrandete Urlauber heim zu bringen.

Das Auswärtige Amt: „An erster Stelle wird eine Reihe besonders betroffener Länder stehen, zunächst insbesondere Marokko, die Dominikanische Republik, Ägypten, die Malediven und die Philippinen. Reisende in diesen und in allen anderen Ländern sollten sich zunächst über die Reise- und Sicherheitshinweise informieren, und Kontakt zu ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluggesellschaft aufnehmen und sich in die Krisenvorsorgeliste (www.diplo.de/elefand) eintragen.“

Weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes im O-Ton

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, und der weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.
Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Zahlreiche Reisende sind in mehreren Ländern derzeit betroffen und an der Weiter- oder Rückreise gehindert.
Naturgemäß sind Gefahren entsprechend der Ausbreitung von COVID-19 in einzelnen Ländern oder Gebieten, aber auch je nach Möglichkeit der Schutzmaßnahmen und des Abstands zu anderen Menschen unterschiedlich.
Die verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsüberprüfungen betreffen insbesondere auch Kreuzfahrtschiffe. Es ist bereits mehrfach zu Verweigerungen des Anlaufens von Häfen gekommen. Mit Verzögerungen, Routenänderungen und in bestimmten Fällen auch Quarantänemaßnahmen durch lokale Behörden ist weiterhin zu rechnen.
Flug- und Schiffsreisende aus China, Japan, Südkorea, Iran und Italien und von dort auch ggf. auch Bahn- und Busreisende müssen bei der (Wieder-)Einreise nach Deutschland mit Kontrollen rechnen und eine Aussteigekarte ausfüllen. Dies dient der Nachverfolgung von Kontaktpersonen, wenn sich ein Mitreisender später als Träger des Covid-19 herausstellen sollte.
An den Landgrenzen zu Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Österreich und der Schweiz werden wieder Grenzkontrollen durchgeführt, wobei Reisende ohne triftige Gründe zurückgewiesen werden. Der Warenverkehr, Berufspendler, aber auch Reisende zur Rückkehr an ihren Wohnort können weiterhin reisen, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen.
Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit dem COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.
– Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre geplante Reise ins Ausland derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann. 
– Treten Sie vorerst keine Reise zu touristischen Zwecken in das Ausland mehr an.
– Bemühen Sie sich aufgrund wegfallender Flugverbindungen ggf. um eine schnellstmögliche Rückreise nach Deutschland.
– Überprüfen Sie Ihren Reisekrankenversicherungsschutz und erweitern Sie ggf. Ihren Versicherungsschutz um eine Rückholung.
– Registrieren Sie sich unbedingt in unserer Krisenvorsorgeliste und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell.
– Erkundigen Sie sich bei notwendigen Reisen vor Reiseantritt bei der Vertretung Ihres Reiseziels nach aktuellen Einreise- und möglichen Quarantänebestimmungen und Einreisesperren bei bestimmten Voraufenthalten.
– Lassen Sie sich vor Buchung einer größeren Reise wie z.B. einer Kreuzfahrt persönlich durch ein Reisebüro und ggf. auch ärztlich beraten, insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben oder bereits im fortgeschrittenen Lebensalter sind.
– Achten Sie auf einen ausreichenden Vorrat an notwendigen Medikamenten auch für den Fall eines verlängerten Aufenthalts im Ausland.
– Bereiten Sie sich auf möglicherweise zusätzliche Kosten bei einem verlängerten Aufenthalt vor und lassen Sie ggf. Ihren Kreditrahmen erhöhen.
– Rechnen Sie bei angeordneten Quarantänemaßnahmen nicht mit einer Rückholung durch Ihren Reiseveranstalter oder die Bundesregierung, sondern befolgen Sie die Anordnungen lokaler Gesundheitsbehörden.
– Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der WHO, des RKI sowie der BZgA
– Informieren Sie sich vor Rückkehr aus einem Risikogebiet beim RKI und beachten Sie die ausführlichen Informationen zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen des BMI.
– Beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums der Bundesregierung zum Coronavirus in Deutschland.
– Achten Sie auf Hinweise und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
– Eine Übersicht über aktuelle Fallzahlen für einzelne Länder bietet die Johns Hopkins CSSE.