DAV-Resolution: Bewahrt den Alpenplan

München (Oberbayern)/Balderschwang (Schwaben)/Offenburg – „Die Hauptversammlung des Deutschen Alpenvereins fordert die Bayerische Staatsregierung auf, den Alpenplan zum Schutz des bayerischen Alpenraums nicht zu verändern!“ – diesen klaren Appell hat die DAV-Hauptversammlung 2016 gesetzt. In der Resolution heißt es: „Der Alpenplan darf keinesfalls, weder heute noch in Zukunft, wirtschaftlichen Belangen geopfert und in seiner strengen Zonierung aufgeweicht werden.“ Die einstimmige Verabschiedung der Resolution zur Bewahrung des Alpenplans ist ein deutliches Zeichen gegenüber Öffentlichkeit und Politik.

Das Riedberger Horn im Sommer Foto: DAV/Manfred Scheuermann

Das Riedberger Horn im Sommer Foto: DAV/Manfred Scheuermann

Die Gefährdung des Alpenplanes durch die Pläne am Riedberger Horn

Seit über 40 Jahren ist der Alpenplan erfolgreich im Einsatz. Er wurde damals durch die CSU- Regierung geplant und umgesetzt. Im Jahr 2016 scheint er als besonders wichtiges Instru- ment für die Bewahrung der Ursprünglichkeit der bayerischen Berge in seinen Grundfesten in Frage gestellt zu werden – und das von der CSU-geführten Staatsregierung selbst. Die geplan- te Skischaukel am Riedberger Horn im Allgäu verläuft mitten durch die absolut schützenswerte Zone C des Alpenplanes. Die Volksabstimmungen in den beiden betroffenen Gemeinden und das Vorhaben der Bayerischen Staatsregierung, die Erschließungsmaßnahmen möglich zu machen, erhitzen die Gemüter, schüren die öffentliche Debatte und beherrschen die Berichterstattung der Medien. Die zentrale Frage dabei: Darf der Alpenplan für diese Erschließungspläne geopfert werden?

Geplante Skischaukel am Riedberger Horn darf nicht zum Präzedenzfall werden

Die größte Gefahr der Vorhaben am Riedberger Horn: Der gesamte Alpenplan wird in Frage gestellt. Geltendes Recht würde außer Kraft gesetzt werden, Naturschutz würde wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden und für andere Erschließungsvorhaben wäre der Weg geebnet. Dies bereitet dem Deutschen Alpenverein größte Sorge. In der verabschiedeten Resolution heißt es daher. „Ebenso dürfen lokale Änderungen der Zone C nicht zugelassen werden. Dies würde zudem den Einstieg in eine schleichende Aushöhlung des gesamten Alpenplans bedeuten.“ Mit der Resolution zur Bewahrung des Alpenplanes soll ebendies verhindert werden. Der bayerische Alpenraum soll als einzigartiger Lebensraum auch für die folgenden Generationen erhalten bleiben.

Die DAV-Hauptversammlung 2016 des Deutschen Alpenvereins in Offenburg

Am 11. und 12. November 2016 fand die Hauptversammlung des größten Bergsportverbands der Welt in Offenburg statt. Der Deutsche Alpenverein (DAV) setzt sich jedoch nicht nur für Bergsport ein – als anerkannter Naturschutzverband engagiert sich der DAV für Nachhaltigkeit, Erhalt der Natur, Ressourcenschutz und für Bergsport, der möglichst klimafreundlich ausgeübt wird. Bei der diesjährigen Hauptversammlung mit etwa 600 Delegierten aus 355 DAV- Sektionen wurde dieser klare Appell im Namen des Naturschutzes gesendet und mit einem langen und zustimmenden Applaus begleitet: Der Alpenplan muss Bestand haben!

Das Riedberger Horn Foto: DAV/Scheuermann

Das Riedberger Horn Foto: DAV/Scheuermann

Resolution im Wortlaut: Der Alpenplan muss Bestand haben!

Die Hauptversammlung des Deutschen Alpenvereins fordert die Bayerische Staatsregierung auf, den Alpenplan zum Schutz des bayerischen Alpenraums nicht zu verändern! Nur mit Hilfe des Alpenplans ist es bisher gelungen, für eine sorgfältige Abwägung zwischen den verschiedenen regionalen Nutzungsinteressen zu sorgen und die Bayerischen Alpen vor Übererschließung zu bewahren. Alle Interessensgruppen sollten diesen hohen Wert des Alpenplans anerkennen und sich ihm verpflichtet fühlen.

Die Bayerischen Alpen sind ein einzigartiger Lebensraum für die Natur, für die Menschen, die in und mit den Alpen leben und die Gäste, die Ruhe und Erholung finden. Das Miteinander von Ökologie, Ökonomie und Tourismus hat viele Jahrzehnte hervorragend funktioniert. Einen großen Anteil daran hat seit 44 Jahren der bayerische Alpenplan, der im gesamten europäischen Alpenraum als vorbildlich gilt. Auch aufgrund des Alpenplans haben die bayerischen Berge ihren ursprünglichen Charakter bis heute bewahrt. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass es Alpenregionen gibt, bei denen die Landschaft wirtschaftlichen Interessen sehr viel mehr untergeordnet wird – mit fatalen Folgen für die Natur und das Landschaftsbild.

Der Alpenplan darf keinesfalls, weder heute noch in Zukunft, wirtschaftlichen Belangen geopfert und in seiner strengen Zonierung aufgeweicht werden. Ebenso dürfen lokale Änderungen der Zone C nicht zugelassen werden. Dies würde zudem den Einstieg in eine schleichende Aushöhlung des gesamten Alpenplans bedeuten. Der Deutsche Alpenverein wird alle gebotenen Mittel nutzen, um in Absprache und Zusammenarbeit mit den anderen Naturschutzverbänden gegen eine Erschließung am Riedberger Horn und eine Aufweichung des Alpenplans vorzugehen.

Der Deutsche Alpenverein fordert einen uneingeschränkten Erhalt des Alpenplans ohne jede Veränderung am Status der aktuellen Zonierung. Er setzt sich für eine Stärkung des Alpenplans und seine Nutzung als Grundlage für die Entwicklung nachhaltiger Tourismuskonzepte ein.

Beschluss der DAV-Hauptversammlung 2016, Offenburg

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