Corona-Regeln: Was jetzt in Bayern gilt
München (Bayern, 2. April 2022) – Eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1901,4 Fälle auf 100000 Einwohner hat das zuständige Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit heute Vormittag für den Freistaat vermeldet. Seit Mitte Januar steigen die Krankenhauseinweisungen an und haben sich mittlerweile auf 991 hospitalisierte Fälle mehr als verdreifacht. Dennoch werden ab morgen, Sonntag, zunächst bis zum 30. April 2022 die Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern deutlich gelockert – was Klaus Holetschek, der bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege eher widerwillig umsetzt.
Holetschek: „Bayern setzt um, was uns der Bund als Basisschutzrahmen lässt. Die Hotspot-Regelung ist für ein Flächenland wie Bayern nicht umsetzbar, es fehlen hierfür schlichtweg rechtssichere Kriterien. Die Länder müssen nun leider das schlechte Gesetz der Berliner Ampelregierung ausbaden. Die Verordnung enthält daher zu manchen Maßnahmen wie etwa dem allgemeinen Maskentragen in Innenräumen oder der Erstellung eines Hygienekonzepts nur Empfehlungen. Rechtlich anordnen können wir dies nicht mehr. Wir setzen hier auf die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Menschen.“
Der Minister fügte hinzu: „Wir wollen vulnerable Gruppen weiterhin bestmöglich schützen. Deshalb bleibt die Maskenpflicht in bestimmten Einrichtungen bestehen. Dazu zählen: Arztpraxen, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht nach wie vor im ÖPNV und außerdem in Obdachlosen- und Flüchtlingseinrichtungen, außer in den privaten Räumlichkeiten.“
In allen anderen Innenräumen, wie zum Beispiel im Einzelhandel, fällt die Maskenpflicht – außer die Betreiber beziehungsweise Inhaber ordnen sie in eigener Verantwortung per Hausrecht an. Holetschek: „Der Bund hat es sich hier einfach gemacht und schiebt die Verantwortung ab. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll gewesen, die Maskenpflicht im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen sowie in kulturellen Einrichtungen angesichts der Infektionslage für vier weitere Wochen beizubehalten.“
Bayerns Gesundheitsminister weiter: „In Schulen und Kitas bleiben wir bei den bisherigen Testerfordernissen. Sollte es einen bestätigten Infektionsfall in einer Klasse oder Gruppe geben, finden auch weiterhin verstärkt Testungen statt. Auch der Zutritt zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie der Zugang zu Justizvollzugsanstalten ist für Besucherinnen und Besucher nur mit einem tagesaktuellen Schnelltest möglich. Beschäftigte der vulnerablen Einrichtungen brauchen weiterhin zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktuelle Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.“
Der Minister appellierte: „Auch wenn wir uns alle nach Normalität sehnen: Dafür ist es noch zu früh. Wir stecken nach wie vor in der Corona-Pandemie. Der Wegfall von Maßnahmen wiegt die Bürgerinnen und Bürger in einer falschen Sicherheit. Neben dem Schutz der vulnerablen Gruppen müssen wir endlich auch die seit zwei Jahren andauernde Höchstlast im Gesundheitssystem reduzieren. Das sind wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Bereich schuldig, die seit zwei Jahren Übermenschliches leisten. Ich unterstütze hier nachdrücklich den Aufruf der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, sich und andere Menschen jetzt eigenverantwortlich zu schützen. Deshalb: Halten Sie bitte nach wie vor Abstand, tragen Sie die Maske in allen Innenräumen und nutzen Sie die Impfangebote. Ein vollständiger Impfschutz – inklusive Auffrischungsimpfung – verhindert schwere Krankheitsverläufe am besten und entlastet alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen.“